Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Garten-Kneißl Gartenservice, Tiembacherstraße 27, 90556 Cadolzburg
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche Sie (nachfolgend „Kunde“ genannt) durch Ihre Bestellung anerkennen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Garten-Kneißl Gartenservice, Tiembacherstraße 27, 90556 Cadolzburg
(nachfolgend „Garten-Kneißl “ genannt).
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Händlerin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Vertragsschluss
Angebote von Garten-Kneißl sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag zwischen Garten-Kneißl und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Garten-Kneißl den Auftrag des Kunden bestätigt hat, bei ausdrücklich vereinbarter Versendung der Ware spätestens durch Versand der bestellten Ware an den Kunden.
Die Bestellung des Kunden erfolgt über Telefon, Telefax, per Post , durch Bestellung vor Ort am Firmensitz . Im Online-Shop erfolgt die Bestellung durch Klick auf den Button „Kaufen“ und stellt in Bezug auf die im Warenkorb befindliche Ware ein Angebot an Garten-Kneißl zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung abschickt, bestätigt Garten-Kneißl dem Kunden per E-Mail den Eingang der Bestellung. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll den Kunden lediglich darüber informieren, dass die Bestellung bei Garten-Kneißl eingegangen ist. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Garten-Kneißl mit einer zweiten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) die Annahme des Vertrages erklärt, spätestens jedoch durch Versand der bestellten Ware an den Kunden. Gibt Garten-Kneißl innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden keine Annahmeerklärung ab, wurde das Angebot des Kunden nicht angenommen.
Die von Garten-Kneißl zu erbringende Lieferung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar und/oder nur mit nicht zumutbarem Aufwand zu beschaffen sein, ist Garten-Kneißl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Garten-Kneißl wird die Nichtverfügbarkeit in diesem Fall unverzüglich dem Kunden anzeigen und für die betroffene Ware etwaig erhaltene Zahlungen erstatten. Eine Verantwortlichkeit von Garten-Kneißl für Vorsatz oder auch Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 9 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Garten-Kneißl nach Vertragsschluss Kenntnis von dem objektiven Fehlen der Kreditwürdigkeit des Kunden erhält und die Zahlungsansprüche von Garten-Kneißl dadurch gefährdet sind.
Die Vertragssprache ist deutsch, es sei denn, es wird bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart.
Lieferung/Abweichungen/Lieferung auf Abruf
Es gelten die bei Beauftragung vereinbarten Lieferfristen. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet werden.
Lieferung ist „ab Werk” vereinbart, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Wird eine Lieferung der Ware durch Garten-Kneißl vereinbart, umfasst dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, lediglich die einmalige Lieferung der Ware „frei Bordsteinkante“. Die Lieferung erfolgt durch Garten-Kneißl selbst und/oder durch ein von Garten-Kneißl auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Kunden beim Auftrag angegebene Lieferanschrift, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung ohne Behinderungen durch vom Kunden zu vertretene Umstände durchgeführt werden kann. Sollten aus nicht von Garten-Kneißl zu vertretenen Gründen eine mehrmalige Anfahrt an mehreren Terminen erforderlich sein, werden die über die einmalige Lieferung hinausgehenden Aufwände entsprechend den vereinbarten Versandgebühren gesondert in Rechnung gestellt.
Garten-Kneißl ist berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Angaben von Garten-Kneißl zum Gegenstand der Leistung oder Lieferung (z.B. Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die technische Verbesserungen darstellen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen und/oder die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
Garten-Kneißl ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Wenn vom Kunden gewünscht, kann aufgrund einer gesonderten Vereinbarung von Garten-Kneißl eine Transportversicherung abgeschlossen werden; die dadurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Preise / Zahlung / Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Die von Garten-Kneißl in Angeboten angegebenen Preise sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, schließen die Preise Verpackung, Fracht, Porto, Zölle, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Garten-Kneißl „ab Werk“.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten und -modalitäten, einschließlich etwaiger Vorkasseregelungen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder wenigstens entscheidungsreif sind. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung zu.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde die Ware nach Übergabe unverzüglich sorgfältig überprüft und Garten-Kneißl unverzüglich nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilt. Bei der Lieferung verborgene Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
Stehen dem Kunden Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist Garten-Kneißl nach eigener Wahl zur für den Kunden kostenlosen Beseitigung des Mangels oder zur ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.
Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Garten-Kneißl die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vergütung zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. § 9 bleibt unberührt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung von Garten-Kneißl Änderungen an der Ware vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Sachmangel stehen und/oder eine Analyse des Sachmangels nicht wesentlich erschweren.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs, bei Werkleistungen ab Abnahme. Dies gilt nicht für den Fall des Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB und/oder sofern der entsprechende Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder soweit Garten-Kneißl besondere Garantien in Form einer Herstellergarantie übernommen hat.
Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, für die Garten-Kneißl nach den Regelungen der nachfolgenden Ziffer 9 haftet.
Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/ Explosion/ Überschwemmung,
Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.
Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt und das Ende unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Eigentumsvorbehaltssicherung
Garten-Kneißl behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Garten-Kneißl berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch Garten-Kneißl liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Garten-Kneißl ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte hat der Kunde Garten-Kneißl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Hermann Meyer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Garten-Kneißl die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Garten-Kneißl entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt an Garten-Kneißl alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) der Forderung von Garten-Kneißl ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Garten-Kneißl, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Garten-Kneißl verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleich- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Hermann Meyer verlangen, dass der Kunde Hermann Meyer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für Garten-Kneißl vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Garten-Kneißl nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Garten-Kneißl das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen dasselbe, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
Wird die Ware mit anderen, Garten-Kneißl nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Garten-Kneißl das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Garten-Kneißl anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Garten-Kneißl.
Garten-Kneißl verpflichtet sich, die Garten-Kneißl zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Garten-Kneißl.
Haftung
Garten-Kneißl haftet unbeschränkt für durch Garten-Kneißl, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet Garten-Kneißl nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Garten-Kneißl ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Garten-Kneißl nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Garten-Kneißl in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Im kaufmännischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Garten-Kneißl ist.
Die Geschäftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.